Kein Maulkorb für Müller!

 

Der Prof. Müller aus Mainz ist vermutlich ein cooler Typ, der denen da oben so richtig seine Meinung geigt. Warten wir ab, wann die ihn fertig machen. Zur Sicherheit habe ich über meine Briefkastenfirma in Panama eine Website eingerichtet und seine kritische Aussagen kopiert. Irgend wann werden die ihn zum Schweigen bringen! zu seiner Person schreibt er:

 

https://prof-dr-mueller.jimdo.com/person/deutsch/


"Mein beruflicher Werdegang ist für einen Professor untypisch. Ich möchte hier die wichtigsten Stationen stichwortartig nennen:

- nach der Schule ohne Lehrstelle
- ungelernter Bauarbeiter, ab 18 Schichtarbeit in Chemischer Industrie
- gewerkschaftlich und politisch aktiv, u.a. in der Friedensbewegung der 80er Jahre
- vom Arbeitsamt geförderte Ausbildung zum Industriekaufmann
- Hochschulzugang über 2. Bildungsweg
- Studium der Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre
- ca. 9 Jahre Berufserfahrung im Rechnungswesen, zuletzt als Financial Manager in der

   deutschen Gruppe eines internationalen Konzerns
- Fortbildung zum geprüften Bilanzbuchhalter
- nebenberufliche Promotion an einem Institut für Wirtschaftsinformatik

Mit dem Berufungsschreiben vom 17. Januar 1997 wurde ich zum Professor für Rechnungswesen und Controlling unter besonderer Berücksichtigung internationaler Aspekte berufen. Ein zusätzliches Fachgebiet sind Steuern. Von 2000 bis 2004 war er Fachbeiratsmitglied in einem wissenschaftlichen Verlag und von 2001 bis 2006 Aufsichtsratsvorsitzender einer Unternehmensberatungs-AG.
 
Daneben bin ich Vorsitzender des Elternbeirats eines Gymnasiums und stellvertretender Vorsitzender eines Kreiselternbeirats."
 

Prof. Müller ist Beamter und darf über dienstliche Angelegenheiten nur das berichten, was sowieso schon öffentlich ist. Ich versuche also, auch zwischen seinen Aussagen zu lesen und die umfangreiche Darstellung hier zu übersetzen:

Prof. Müller war bis Januar 2016 für die Betreuung der Praktikanten im Studiengang BWL der Hochschule Mainz zuständig. Mit Einführung des Mindestlohns mussten die Arbeitgeber mit einer Bescheinigung der Hochschule nachweisen, dass die Studenten ein Pflichtpraktikum (Ausnahme vom Mindestlohn) und kein freiwilliges Praktikum machten. Dafür musste Prof. Müller wahrscheinlich eine umfangreiche Datensammlung erstellen. Bei 16 Wochen Pflicht wäre ein 12-Wochen-Praktikum ein Pflichtpraktikum. Hätte der Student aber schon früher 12 Wochen gemacht, wären nur noch 4 Wochen Pflicht und 8 Wochen freiwillig. Das muste er bei ein paar hundert Studenten überblicken.

Aus der Belehrung der Studenten, dass man sich bei Vorlage gefälschter Zeugnisse wegen einer Urkundenfälschung und bei einem getürkten Zeugnis wegen einer mittelbaren Falschbeurkundung strafbar machen würde entnehme ich, dass Prof. Müller einen ernsten Verdacht hatte. Wenn ihm z.B. aufgefallen wäre, dass er im Verhältnis zu den ihm vorgelegten Zeugnissen viel zu wenig Bescheinigungen über ein Pflichtpraktikum herausgegeben hätte (nach ca. einem halben Jahr könnte das auffallen), wäre das verdächtig gewesen. Auch die Schilderung über einen nachgewiesenen Täuschungsversuch, den der Prüfungsausschuss dann durchgelassen hat, muss ihn weiter frustriert haben.

Nach einer schweren Erkrankung im Januar 2016 wurde Prof. Müller kaltgestellt. Den Verdacht, dass die Hochschule die vom Hochschulgesetz vorgeschriebenen Praktika nicht wirklich gewollt hat und sie deswegen gar nichts dagegen hatte, wenn die Studenten betrügen, liest man nur zwischen den Zeilen heraus. Wenn der Beamte, der seine Pflicht erfüllen und seinem Verdacht (es wären Straftaten!) nachgehen wollte, bald danach kaltgestellt wird, ist der Vedacht eine Beihilfe der Hochschulleitung nicht abwegig. 

 

Euer Hein

 

 

siehe auch:      https://www.noteninflation.de/

 

Seine Argumentation zur Noteninflation in verschiedenen Publikationen  hat Prof. Müller in einer angen PDF-Datei zusammengefasst. Die biete ich hier an und erspare mir damit, diese Seiten immer wieder zu aktualisieren. 

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